Prof. Dr. Dr. Stefan Mückl nahm auf Bitten von Benedikt XVI. die Akteneinsicht in die fast 8.000 Seiten Archivmaterial zur Vorbereitung der Abfassung der Stellungnahme des emeritierten Papstes zum Missbrauchs-Gutachten im Münchner Erzbistum vor und unterstützte die übrigen Mitglieder des Beraterteams bei ihrer Tätigkeit. Der Staats- und Kirchenrechtler, geboren 1970 in Hechingen, studierte Rechtswissenschaften in Passau und Freiburg. 1998 promovierte er zum Dr. iur. und habilitierte sich 2005 mit der Arbeit „Europäisierung des Staatskirchenrechts“. 2008 wurde er zum Professor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ernannt. Nach dem Studium der Katholischen Theologie und des Kirchenrechts in Rom, abgeschlossen mit einer weiteren Promotion, empfing er dort 2013 die Priesterweihe für die Prälatur Opus Dei. Seit 2014 lehrt er Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom.
Foto: Vatican News
Trotz seines hohen Alters war es Benedikt XVI. wichtig, einen Beitrag zur Aufarbeitung der schrecklichen Vorkommnisse zu leisten. Bei seiner Stellungnahme für die Münchner Anwaltskanzlei wurde der bald 95-jährige emeritierte Papst von juristischen Beratern unterstützt.
Herr Professor Mückl, Sie haben für den emeritierten Papst die Akteneinsicht für das Münchner Missbrauchs-Gutachten vorgenommen. Nach der Veröffentlichung des Gutachtens haben Sie mit den anderen Mitarbeitern Benedikts einen Faktencheck veröffentlicht und einen Fehler erklärt, der Benedikt in der Öffentlichkeit als „Lügner“ dastehen ließ. Wie beurteilen Sie die Vorgänge rund um die Veröffentlichung des Münchner Missbrauchs-Gutachtens mit dem Abstand von einigen Wochen: Hatten die Fakten eine Chance gegenüber all den öffentlichen Angriffen und der Entrüstung, die sich über Benedikt XVI. entladen haben?
Im Sturm haben Fakten fast immer einen schweren Stand. Geht es um die Beurteilung von Vorkommnissen, die viele Menschen bewegen und verstören und die bei den unmittelbar Betroffenen schweres Leid verursacht haben, dann wirkt der Hinweis auf Fakten schnell kalt und distanziert. Doch auch der Jurist, der seiner Aufgabe mit Hingabe nachgeht, ist bemüht, nicht allein die Akten zu sehen, die er bearbeitet, sondern hinter ihnen die Menschen, um die es geht.
Dass am Anfang die ersten Eindrücke und Emotionen vorherrschen und sich verbreitet in Entrüstung entladen würden, damit war wohl zu rechnen. Eine inhaltliche Stellungnahme von Benedikt XVI. konnte allerdings erst erfolgen, nachdem ihm die Vorwürfe des Gutachtens bekannt waren. Bis zur Pressekonferenz kannte er lediglich die an ihn gerichteten Fragen. Wie seine Antworten interpretiert werden würden und welche Vermutungen die Anwälte daraus ableiten würden, hat er selbst erst am Nachmittag der Veröffentlichung des Gutachtens erfahren. Da er sich keiner persönlichen Schuld bewusst war, ging er davon aus, mit der juristischen Stellungnahme alle Fragen geklärt haben zu können. Der Fehler, der hinsichtlich seiner Teilnahme an der Ordinariatssitzung von 1980 unterlaufen war, fiel ja ebenfalls erst durch die Äußerungen der Anwälte in der Pressekonferenz auf. Sowohl Benedikt XVI. als auch wir Mitarbeiter haben unser Möglichstes gegeben, umgehend angemessen zu reagieren. Natürlich geschah dies mit erhöhter Sensibilität, weitere inhaltliche Fehler auszuschließen. Dafür mussten wir uns die Zeit nehmen, die fast 2000 Seiten Gutachten sorgfältig zu sichten und zu prüfen.
Wer sich informieren möchte, hat jetzt das Material dafür zur Hand. Jeder kann sich ein eigenes Bild machen, wie es sich tatsächlich verhalten hat.
Als Ergebnis all dessen entstand der Faktencheck, den wir Mitarbeiter erarbeitet und der Öffentlichkeit übergeben haben. Dieser möchte schlicht einen Beitrag zur sachlichen Klärung leisten. Aus zahlreichen Rückmeldungen, die uns erreichen, wissen wir, dass unsere Bemühungen durchaus auf fruchtbaren Boden fallen. Viele Menschen sind dankbar für Argumente. Bisher hatten sie ja weitgehend nur (Vor-)Verurteilungen, sei es auf der Pressekonferenz selbst oder später in der Medienberichterstattung wahrnehmen können. Und vor allem: Es gab und gibt Medien, die auf den Faktencheck eingegangen sind oder ihn – wie zum Beispiel DER SPIEGEL in seiner Online-Ausgabe – im Volltext veröffentlicht haben. Wer sich informieren möchte, hat jetzt das Material dafür zur Hand. Jeder kann sich ein eigenes Bild machen, wie es sich tatsächlich verhalten hat.
Das Ergebnis des Faktenchecks lautet: Keine einzige der von den Gutachtern aufgestellten Behauptungen lässt sich beweisen. Es gibt keinerlei Belege für ein Fehlverhalten Joseph Ratzingers als Erzbischof von München und Freising. In der öffentlichen Wahrnehmung ist aber ein ganz anderer Eindruck entstanden. Da hat sich die Vorstellung festgesetzt, unabhängige Juristen hätten Ratzinger schuldig gesprochen. Wie ist diese Diskrepanz zwischen öffentlicher Wahrnehmung und Wirklichkeit zu erklären?
In der schriftlichen Fassung ihres Gutachtens sind die Anwälte weit vorsichtiger: Sie betonen wiederholt – interessanterweise allein im Hinblick auf den damaligen Kardinal Ratzinger –, sie hätten sich aufgrund bestimmter Indizien und Tatsachen eine bestimmte Meinung gebildet, die sie nun öffentlich machen, aber selbstverständlich könne und solle sich jeder Leser auch unabhängig davon eine eigene Meinung machen. Auch bei den Bewertungen findet sich nichts von der Feststellung von „Schuld“. Vielmehr ist davon die Rede, man habe „Fehlverhalten“ festgestellt, die Handhabung konkreter Fälle sei „kritikwürdig“ oder gebe „Anlass zu Kritik“. Das sind freilich keine Kategorien, mit denen Juristen üblicherweise arbeiten, sondern da geht es um den belegbaren und notfalls auch beweisbaren Verstoß gegen eine rechtlich greifbare Norm.
Da die Pressekonferenz im Livestream übertragen wurde, hatte sie zwangsläufig auch den Charakter einer Inszenierung.
In der öffentlichen Wahrnehmung hat sich dann – voraussehbarerweise – die Präsentation auf der Pressekonferenz und die nachfolgende Medienberichterstattung durchgesetzt. Wer liest schon fast 2000 Seiten im Anwalts-Deutsch? Da die Pressekonferenz im Livestream übertragen wurde, hatte sie zwangsläufig auch den Charakter einer Inszenierung. Vor allem die Frage der vermeintlichen Abwesenheit von Kardinal Ratzinger auf einer Ordinariatssitzung von 1980 wurde geradezu zelebriert („Ich muss das jetzt so spannend machen.“). Damit wurde das Narrativ von einer „Lüge“ gesetzt, ohne auch nur darauf hinzuweisen, dass es auf der Sitzung gerade nicht um den pastoralen Einsatz eines bekannten Missbrauchstäters ging, sondern um die Aufnahme eines Priesters, der eine Therapie machen sollte, in einem Pfarrhaus. Anders gesagt: Auf die An- oder Abwesenheit von Kardinal Ratzinger bei der Sitzung kam es überhaupt nicht an.
Gegen Ende der Pressekonferenz fragte eine Journalistin explizit danach, ob es denn Beweise gebe, dass Kardinal Ratzinger davon Kenntnis hatte, dass es sich bei dem fraglichen „Priester X.“ um einen Missbrauchstäter handelte. Der Anwalt musste die Frage – wahrheitsgemäß – verneinen und behauptete nur, das sei „überwiegend wahrscheinlich“. Nur: Zu diesem Zeitpunkt waren die negativen Presseberichte schon längst erschienen – und sie wurden später weder korrigiert noch wenigstens ergänzt.
Es fehlte nicht an Stimmen, die bereits vor der Veröffentlichung des Gutachtens Kritik geübt haben, solche Gutachten würden rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügen. Teilen Sie diese Auffassung?
Mein Kollege im Beraterteam, der Kölner Presserechtler Dr. Carsten Brennecke, hat sich in seinem SPIEGEL-Interview vom 8. Februar 2022 sehr klar dazu geäußert. Nun könnte man einwenden, er sei ja Partei und könne daher nicht den Anspruch auf eine unbefangene Wertung erheben. Darüber ließe sich gewiss diskutieren, aber umgekehrt: Eine Position ist nach ihren Argumenten zu bewerten und nicht nach der Person des sich Äußernden. Die Kritik von Dr. Brennecke ist ja beileibe keine Einzelstimme: Professor Thomas Fischer, früher Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und Herausgeber des maßgeblichen Kommentars zum Strafgesetzbuch, hat noch deutlichere Worte gefunden.
Das Gutachten kehrt, nicht nur im Hinblick auf Benedikt XVI., die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung um.
Ich selbst habe vor meinem Theologie-Studium und der Priesterweihe die vollständige juristische Ausbildung in Deutschland durchlaufen – vom ersten Semester bis zur Tätigkeit als Professor an Juristischen Fakultäten. Daher kann ich wohl für mich in Anspruch nehmen, mir ein gewisses fachlich fundiertes Urteil bilden zu können: Das Gutachten kehrt, nicht nur im Hinblick auf Benedikt XVI., die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung um. Es präsentiert die von den Anwälten vorgenommene Sichtung des Materials als „Verdacht“ und verlangt von den Betroffenen, mit ihren Stellungnahmen diesen Verdacht zu widerlegen. Ob ihnen das gelingen darf, entscheiden wiederum die Anwälte, die sich dabei auf „Indizien“ und allgemeine Plausibilitäten, teilweise auch auf „Zeugen vom Hörensagen“ und widersprüchliche Zeugenaussagen stützen. Eine korrekte Beweiswürdigung, wie bei Juristen sonst üblich, findet sich nicht. Nach der Veröffentlichung des Gutachtens habe ich mit vielen Kollegen von früher ebenso wie mit hochrangigen Richtern und mit Anwälten darüber gesprochen. Die Kritik am fachlichen Vorgehen ist dabei unter juristischen Fachleuten unwidersprochen geblieben.
Sven Hoppe/dpa-POOL/KNA
Am 20. Januar 2022 wurde in München das Missbrauchs-Gutachten durch die vom Erzbistum beauftragte Kanzlei der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Interesse der Medien konzentrierte sich in erster Linie auf den emeritierten Papst. Die Präsentation der Anwälte kam dem entgegen.
Wäre es dann nicht von Anfang an besser gewesen, den emeritierten Papst – auch mit Blick auf sein hohes Alter – erst gar nicht in diese juristische Auseinandersetzung mit den Gutachtern hineinzuziehen? Wurde diese Option nie in Betracht gezogen?
Papst em. Benedikt XVI. hat sich der in Anbetracht seines hohen Alters in der Tat großen Herausforderung bewusst gestellt. Er wollte einen Beitrag zur Aufarbeitung der schrecklichen Vorkommnisse leisten, die Bezüge zu seiner Amtszeit als Erzbischof von München und Freising aufweisen – auch wenn er davon seinerzeit nichts wusste. So hatte er es ja auch als Papst gehandhabt: Bei zahlreichen seiner Apostolischen Reisen hat er in verschiedenen Ländern, übrigens auch in Deutschland 2011, Opfer von Missbrauchstaten getroffen, hat ihnen zugehört, hat mit ihnen gebetet und mit ihnen geweint. Viele von ihnen waren nach solchen Begegnungen tief bewegt. Deshalb wollte sich Papst em. Benedikt auch den Vorkommnissen aus seiner Münchener Zeit nicht entziehen. Mit einer „juristischen Auseinandersetzung“ hat er, so meine ich, überhaupt nicht gerechnet, da er sich keiner persönlichen Schuld bewusst war und ist. Um das möglichst transparent und nachvollziehbar zu machen, hat er sich noch die Kraftanstrengung abgerungen, eine möglichst umfassende Stellungnahme abzugeben, in der Hoffnung, mit Sachlichkeit bei den Anwälten einer bekannten Kanzlei Gehör zu finden.
Die stramm juristisch argumentierende Stellungnahme für das Gutachten hat unter Gläubigen für Irritationen gesorgt. Das klang alles sehr fachlich und wenig nach O-Ton Ratzinger. Hätte man das nicht anders machen können?
Was aber wäre die Alternative gewesen? Die Ausgangssituation war doch die, dass die Anwälte einer in zahlreichen Rechtsgebieten tätigen Kanzlei weit über 100 Fragen formuliert haben, deren Beantwortung notwendigerweise einen juristischen Duktus und sachliche Präzision erforderte. Es ging schließlich um teilweise sehr spezielle Detailfragen des Kirchenrechts wie des weltlichen Rechts, also um Materien, in denen der Theologe Benedikt XVI. nicht zu Hause ist. Um ihm eine wirkungsvolle Hilfestellung geben zu könnten, brauchte es hier die Formulierungshilfe von Juristen.
Im übrigen: Papst em. Benedikt hat in der besagten Stellungnahme, bevor er auf die einzelnen Fälle näher eingegangen ist, betont, dass ihm die Schicksale der Opfer und Betroffenen „sehr zu Herzen“ gehen. Er hat sexuellen Missbrauch in allen seinen Erscheinungsformen als „moralisch verwerflich“ und „schwer sündhaft“ verurteilt. Leider sind diese Äußerungen bisher in der Öffentlichkeit nicht sonderlich wahrgenommen worden.
Wer hat die Arbeitsgruppe der juristischen Mitarbeiter zusammengestellt?
Erzbischof Gänswein hat einerseits Kontakt zu dem Kölner Presserechtler Dr. Carsten Brennecke aufgenommen. Dieser konnte Professor Pree und Dr. Korta, zu denen bereits im Kontext des Kölner Missbrauchsgutachtens Kontakte bestanden, für das Beratungsteam gewinnen. Mich selbst hat Erzbischof Gänswein im Namen von Benedikt XVI. gebeten, die Akteneinsicht vorzunehmen.
Welche Aufgaben wurden der Arbeitsgruppe genau zugeteilt?
Unser Auftrag war, Papst em. Benedikt bei der Beantwortung der über 100 Fragen der Anwälte zu helfen. Der erste Schritt dazu war, das äußerst umfangreiche Aktenmaterial erst einmal zu sichten. Erst auf dieser Grundlage war es möglich, auf die Fragen sachgerecht einzugehen.
Wir hatten die Information bekommen, dass Benedikt XVI. bei den ihm von den Anwälten vorgelegten Fällen jeweils keine Kenntnis von Taten sexuellen Missbrauchs der in Rede stehenden Priester hatte. Darauf aufbauend lautete der konkrete Auftrag, die Aktenlage vollständig und ergebnisoffen aufzuarbeiten und zu prüfen, was sich daraus ergibt. Wir hatten also keineswegs einen selektiven Prüfungsauftrag, nur nach Belegen in die eine oder in die andere Richtung zu suchen. Vielmehr haben wir den gesamten Aktenbestand ergebnisoffen und vollständig aufgearbeitet, zusammenfassend dargestellt und dann auch kirchenrechtlich eingeordnet. Das Ergebnis unserer Bearbeitung lautete: Es gibt keinerlei Beweis dafür, dass die Aussage von Benedikt XVI., dass er keine Kenntnis von Fällen sexuellen Missbrauchs hatte, unzutreffend ist. Es ist umgekehrt: Die Aktenlage stützt die ursprüngliche Aussage von Benedikt XVI. uneingeschränkt.
Immer wieder habe ich in tiefe Abgründe menschlicher Existenz geblickt, blicken müssen. Glauben Sie mir: Eine solche Lektüre wünscht man niemandem. Aber trotzdem ist es wichtig, dass wir uns als Kirche der Realität dieser Abgründe stellen.
Sven Hoppe/dpa-POOL/KNA
Rund 2.000 Seiten umfasst das Münchner Missbrauchs-Gutachten mit dem Titel "Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019“. Für die Stellungnahme Benedikts XVI. musste dessen juristischer Mitarbeiter Professor Stefan Mückl allein 8.000 Seiten Archiv-Akten in kurzer Zeit sichten.
Sie persönlich mussten 8.000 Seiten Archiv-Material in kurzer Zeit mit der Hand exzerpieren? Eine derartige Masse an Material sichten und dann noch unter Zeitdruck, wie war das zu bewältigen? Wer hat diese Vorgaben gemacht und wieviel Zeit hatten Sie wirklich? Und wann stand Ihnen dieses Material zur Einsicht zur Verfügung?
„Bewältigen“ ist der richtige Ausdruck. Es war nicht allein ein quantitatives „Problem“, sondern zunächst einmal vor allem ein menschliches. In dem ganzen Material fanden sich auch zahlreiche Opferakten: Schilderungen von Menschen, die sexuellen Missbrauch erlitten haben. Darstellungen von den Folgen dieser Taten, die noch nach Jahren und Jahrzehnten weiteres, furchtbares Leid bewirken. Immer wieder habe ich in tiefe Abgründe menschlicher Existenz geblickt, blicken müssen. Glauben Sie mir: Eine solche Lektüre wünscht man niemandem. Aber trotzdem ist es wichtig, dass wir uns als Kirche der Realität dieser Abgründe stellen und aussetzen.
Nun, die rein technischen Abläufe waren so: Am 9. November 2021 hat mir das Erzbischöfliche Ordinariat München – also nicht etwa die Kanzlei – den Zugang für die elektronische Akteneinsicht freigeschaltet. Es war ausschließlich eine „Sicht“: Ich konnte die Akten nur am Bildschirm lesen, sie aber weder ausdrucken, kopieren oder speichern. Die anderen Mitarbeiter hatten keinen Zugang. Wenn sie Rückfragen hatten, musste ich eben die Akten noch einmal sichten, was zusätzlich dadurch erschwert war, dass es nicht einmal eine Suchfunktion gab.
Jeder kann sehen: Das ist objektiv unmöglich, schon für vier Juristen, erst recht für einen fast 95-Jährigen.
Die Kanzlei hatte allerdings am 11. November 2021 noch ein weiteres Schreiben an Benedikt XVI. gerichtet, in dem Ergänzungen zum Sachverhalt mitgeteilt und weitere Fragen gestellt wurden. Erst zu diesem Zeitpunkt hatten wir Mitarbeiter definitiv Klarheit darüber, was die Anwälte wissen wollten. Erst jetzt konnten wir wirklich mit der Arbeit beginnen.
In dem gleichen Schreiben vom 11. November 2021 hatte die Kanzlei für die Abgabe der Stellungnahme von Benedikt XVI. eine Frist bis zum 22. November 2021 gesetzt. Also: Bildschirmlektüre von 8000 Seiten, Herausarbeiten der relevanten Gesichtspunkte, Zuordnung dieser Gesichtspunkte zu den über 100 Fragen und Verfassen der Stellungnahme in nur elf Tagen. Jeder kann sehen: Das ist objektiv unmöglich, schon für vier Juristen, erst recht für einen fast 95-Jährigen. Immerhin konnte Erzbischof Gänswein erreichen, dass die Kanzlei letztlich als Stichtag den 15. Dezember 2021 akzeptiert hat. Und auch dafür mussten wir Tag und Nacht arbeiten, um das schaffen zu können.
Die Arbeitsgruppe ist angetreten, um dem Papa emerito zu helfen. Dann ist Ihnen und Ihren Kollegen aber ein folgenreicher Fehler passiert. In diesem Fall ging es um einen Buchstaben: „n“ oder „b“, anwesend oder abwesend. Das Protokoll der Sitzung, das Ihnen vorlag, sagt klar, dass Joseph Ratzinger bei der Sitzung am 15. Januar 1980 anwesend war, als es um den Fall des Priesters H. ging. In der Stellungnahme für das Gutachten hieß es dann, er sei abwesend gewesen. Wie konnte es zu dieser Verwechslung kommen?
Den Ablauf haben wir Berater im Faktencheck ausführlich dargelegt: Aus den Notizen, die ich mir – von Hand – während der Akteneinsicht gemacht hatte, habe ich ein kondensiertes Exposé der juristisch relevanten Gesichtspunkte erstellt. Dieses bildete eine der Grundlagen für die spätere Stellungnahme, daneben gab es weitere Texte mit kirchenrechtlichen Bewertungen. Schließlich wurden die verschiedenen Bausteine zu einem einheitlichen Text zusammengeführt. Bei einem der Übertragungsvorgänge unterlief einem der Berater jener berüchtigte Flüchtigkeitsfehler, den er nicht bemerkte – aus dem „an-“ wurde ein „abwesend“. Infolge des großen Zeitdrucks, von dem gerade eben schon die Rede war, ist das auch später weder ihm noch den anderen Beratern aufgefallen. Nur zur Veranschaulichung: Teilweise kamen Mails mit einer neuen, veränderten Version mitten in der Nacht, um 2 oder 3 Uhr.
Benedikt XVI. hat sich auf die vermeintlich dokumentierte Aktenlage verlassen, was im Abstand von über 40 Jahren auch nicht weiter verwunderlich ist. Auch die Berater haben sich darauf verlassen und bei Benedikt XVI. nicht mehr aktiv nachgefragt, ob er an- oder abwesend war. Wir alle hatten unterstellt, dass die vermeintliche, aber falsch übertragene Protokollierung so stimmt.
Wie hat Benedikt XVI. reagiert, als er von diesem Fehler erfuhr?
Über die unmittelbare Reaktion weiß ich nichts, dazu kann gewiss Erzbischof Gänswein etwas sagen. Natürlich hat der Kollege, als ihm bewusst geworden ist, dass ihm der Fehler unterlaufen ist, sofort Benedikt XVI. geschrieben und sich entschuldigt. Benedikt XVI. hat die Entschuldigung gleich angenommen und – was ja auch in seinem Brief vom 6. Februar 2022 zum Ausdruck kommt – den Fehler als ein Versehen erblickt, wie es trotz aller Bemühungen um Sorgfalt bei einer so immensen Arbeit vorkommen kann.
Hatten Sie vor der Stellungnahme zum Gutachten oder danach einen persönlichen Kontakt mit Papst em. Benedikt oder lief die gesamte Kommunikation über seinen Sekretär, Erzbischof Georg Gänswein?
Die Kommunikation lief allein über Erzbischof Gänswein.
Stefano Dal Pozzolo/Romano Siciliani/KNA
Das Medaillon des emeritierten Papstes Benedikt XVI. in Sankt Paul vor den Mauern in Rom. Ratzinger wurde am 19. April 2005 zum Nachfolger des Apostels Petrus gewählt. Seine Amtszeit als Papst endetet am 28. Februar 2013. Angriffe auf seine Person erweisen sich offenkundig auch als Versuche, mit seiner Theologie abzurechnen.
Zurück zu den medialen Reaktionen. Anfeindungen haben Benedikts Wirken auch innerkirchlich ein Leben lang begleitet. Wie erklären Sie sich die beißende Kritik und Fokussierung auf Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.?
In der Tat: Jedenfalls seit seiner Zeit als Präfekt der Glaubenskongregation war Kardinal Ratzinger für bestimmte Teile innerhalb der Kirche wie der Öffentlichkeit eine bête noir. Ausdrücke wie „Panzerkardinal“ gehörten noch zu den freundlicheren Attributen, die ihm angehängt wurden. Dabei ging es wohl weniger um die Person – denn wer ihn persönlich erlebt hat, weiß um seine Bescheidenheit, Einfühlsamkeit und Güte –, sondern um die Positionen, für die er steht, also: seine Theologie und sein Lehramt.
Es gab allein ein kurzes Zwischenhoch in der allgemeinen Wahrnehmung in Deutschland, einen kurzen Honeymoon: Seine Wahl zum Papst, welche das gleiche Presseorgan damals für „uns“ vereinnahmte, das heute mit einer auch für Boulevard-Maßstäbe erstaunlichen Häme über ihn herfällt. Als Papst hatte Benedikt XVI. ja schon Anlass gesehen, eine „sprungbereite Feindseligkeit“ ihm gegenüber festzustellen. Man wird nüchtern sagen müssen: Sie ist wieder da.
Die deutschen Medien haben weitestgehend einheitlich die von den Gutachtern geäußerte Meinung übernommen. Wie haben Sie die internationalen Reaktionen wahrgenommen?
Das Münchener Gutachten hat natürlich auch international Aufmerksamkeit erfahren, einschließlich des Umstands, dass Papst em. Benedikt in vier Fällen ein „Fehlverhalten“ vorgehalten wurde, sowie der irrtümlichen Angabe seiner Abwesenheit bei der Ordinariatssitzung im Jahr 1980. Die Berichterstattung war allerdings, so wie ich sie in Rom und von Rom aus wahrgenommen habe, weit sachlicher und ausgewogener als in Deutschland.
Der Brief von Benedikt XVI. vom 6. Februar 2022 hat viele Menschen tief bewegt. Stimmen wie in Deutschland habe ich nicht gehört. Vielmehr wurde international die Unterstellung, Benedikt XVI. habe ,gelogen’, nicht verstanden.
Die Korrektur der fehlerhaften Angabe hinsichtlich der Sitzung wenige Tage nach Veröffentlichung des Gutachtens ist ohne jede Polemik akzeptiert worden, ebenso konnte der Faktencheck von uns Beratern viel zur Aufklärung und Versachlichung beitragen. Schließlich hat der Brief von Benedikt XVI. vom 6. Februar 2022 viele Menschen tief bewegt. Stimmen wie in Deutschland habe ich nicht gehört. Vielmehr wurde international die Unterstellung, Benedikt XVI. habe „gelogen“, nicht verstanden.
Benedikt-Biograph Peter Seewald hat in einem Interview gesagt, es gehe um Diskreditierung der Person Ratzingers. Mit dieser Diskreditierung sollen auch Benedikts Positionen und sein Vermächtnis als kontaminiert erscheinen. Trifft das zu? Wütet man gegen die Person, um damit auch gleich deren theologisches Erbe zu entsorgen?
Peter Seewald hatte bei seiner Einschätzung nicht wenige Äußerungen aus dem innerkirchlichen Bereich vor Augen, die in den letzten Wochen genau diese Tendenz artikulierten: Jetzt sei die Person und, wie es sogleich hinzugefügt wurde, das Lebenswerk von Benedikt XVI. „diskreditiert“. Jeder kann das in Überfülle im Internet nachlesen. Derartige Äußerungen kommen durchweg von Stimmen, die sich immer schon durch eine – milde gesprochen – erkennbare Distanz zu Person und Werk von Joseph Ratzinger bzw. Benedikt XVI. ausgezeichnet haben.
IMAGO / Heinz Gebhardt
Joseph Ratzinger wurde am 28. Mai 1977 durch den Würzburger Bischof Josef Stangl in München zum Bischof geweiht. Ratzingers Amtszeit als Erzbischof in München und Freising endete bereits 1982. Der Kardinal folgte dem Ruf von Papst Johannes Paul II. und ging als Präfekt der Glaubenskongregation nach Rom.
Bischof Gebhard Fürst von Rottenburg-Stuttgart beispielsweise ignoriert Benedikts persönliche Stellungsnahme und erklärt auch Wochen nach ihrer Veröffentlichung in Interviews, Benedikts Verhalten sei „verantwortunglos“ und er habe „der Kirche insgesamt schweren Schaden zugefügt“. Warum gibt es unter den deutschen Bischöfen so wenig Solidarität mit Benedikt?
Auch in der Kirche gibt es so etwas wie eine Schweigespirale, wie sie Elisabeth Noelle-Neumann schon vor 50 Jahren für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung beschrieben hat. Gleichwohl gab und gibt es auch in Deutschland Bischöfe, die sich völlig anders geäußert haben als der Rottenburger Oberhirte. Der Passauer Bischof Stefan Oster, ein gelernter Journalist, hat die mediale Rezeption kritisch begleitet. Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg hat mit klaren Worten um Gerechtigkeit für den emeritierten Papst geworben, gerade vor dem Hintergrund von ihm konstatierter Versuche, sein Lebenswerk zu zerstören.
Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen den Angriffen gegenüber Benedikt – auch vonseiten kirchlicher Medien – und dem, was sich auf dem Synodalen Weg ereignet? Stört Benedikt die „Reformer“, weil der emeritierte Papst aus Deutschland dem deutschen Zeitgeistkatholizismus im Wege steht?
Dass zwischen den Vorstellungen, die augenscheinlich auf dem „Synodalen Weg“ mehrheitsfähig sind, und den theologischen Positionen von Joseph Ratzinger bzw. dem Lehramt der Kirche, wie es Benedikt XVI. in Übereinstimmung mit seinen Vorgängern wie mit seinem Nachfolger vertritt, mehr als nur ein Blatt Papier passt, ist offenkundig. Um das zu erkennen, muss man nicht Theologie studiert haben.
Glaube kann nicht einfach durch uns ,gemacht’ werden, schon gar nicht im Wege von Abstimmungen nach Mehrheit und unter Bezugnahme auf außerbiblische und außerkirchliche Erkenntnisquellen.
Es ist vor allem eine Grundeinsicht aus dem theologischen Werk Joseph Ratzingers, die dem ganzen Unterfangen schon im Ansatz zuwiderläuft: Glaube kann nicht einfach durch uns „gemacht“ werden, schon gar nicht im Wege von Abstimmungen nach Mehrheit und unter Bezugnahme auf außerbiblische und außerkirchliche Erkenntnisquellen. Glaube nach katholischem Verständnis ist das, was die Apostel von Christus selbst empfangen und ihrerseits an die nachfolgenden Generationen weitergegeben haben. Gewiss sind diese Glaubenswahrheiten auch in die jeweilige Zeit hinein zu übersetzen, auch das ist Teil der katholischen Tradition. Mitunter geschieht das nicht ohne intensives Ringen, doch dieses kann nur dann Frucht bringen, wenn es im Heiligen Geist geschieht und danach strebt, die Zeichen der Zeit mit Schrift und Tradition in Einklang zu bringen und nicht umgekehrt Schrift und Tradition durch die Zeichen der Zeit abzulösen. Dieser Grundeinsicht ist Joseph Ratzinger stets treu geblieben und er hat sie immer wieder mit großer inhaltlicher Stringenz und sprachlicher Klarheit wie Schönheit variiert. Dass es manch einem nicht unlieb wäre, wenn diese Stimme genauso schwach gemacht werden könnte, wie es die physische Stimme von Benedikt XVI. mittlerweile ist, ist da wohl keine unzutreffende Beobachtung.
Die einseitige Bewertung der Benedikt XVI. im Münchener Missbrauchs-Gutachten vorgeworfenen Verfehlungen konnte sich in der gesellschaftlichen Wahrnehmung schnell verfestigen. Welche Hoffnung setzen Sie in die nun veröffentlichten Dokumente und Interviews?
Jeder, der sich unvoreingenommen und vollständig über die Sachlage informieren möchte, hat dazu jetzt die notwendigen Quellen zur Verfügung. Der Brief von Benedikt XVI. und der Faktencheck der Berater bieten eine erste Grundlage. Ergänzend hat Dr. Carsten Brennecke dem SPIEGEL ein ausführliches Interview gegeben, ebenso Erzbischof Gänswein und ich selbst zwei katholischen Fernsehsendern. Die Rückmeldungen, die uns dazu erreichen, stimmen in der Tat zuversichtlich. Sie kommen nicht nur von juristisch Vorgebildeten, die recht schnell die nicht wenigen Schwächen des Gutachtens zu erkennen in der Lage waren,
Fotoquelle: Fe-Verlag
Das hier dokumentierte Interview mit Professor Stefan Mückl erschien in der März-Ausgabe des „Vatican Magazins“.
sondern gerade auch von den angeblich „einfachen“ Gläubigen, die aber nicht die Möglichkeiten medialer Präsenz haben wie andere und die nicht in „Brennpunkte“ und Talkshows eingeladen werden. Nur eine kleine Beobachtung: Als in der ersten Empörung Stimmen laut wurden, die Benedikt XVI. verliehenen Ehrenbürgerschaften jedenfalls auf den Prüfstand zu stellen, führte die Regensburger Lokalzeitung eine Online-Umfrage zum Thema durch. Das Ergebnis war mehr als eindeutig: 72 Prozent der Teilnehmer sprachen sich für die Beibehaltung der Ehrenbürgerschaft aus. Daraus spricht zunächst einmal die Fähigkeit, Fakten gegeneinander abzuwägen, und auch Bodenständigkeit, menschlicher Anstand. Letztlich wird sich, mag es auch etwas dauern, die Wahrheit durchsetzen.
Vatican Magazin, Ausgabe März 2022, Fe-Verlag, Kißlegg
Die Zwischenzitate sind Einfügungen der Redaktion dieser Internetseite.
Als Hintergrundinformation zum Kampf von Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. gegen sexuellen Missbrauch in der Kirche finden Sie hier ein Dossier der überregionalen katholischen Zeitung „Die Tagespost“ sowie Links zu wichtigen Texten.
Die Tagespost Stiftung für katholische Publizistik
Die aktuelle Berichterstattung der Zeitung „Die Tagespost“ können Sie hier verfolgen:
www.die-tagespost.de
picture alliance / ROPI | OR
Der Brief von Papst Benedikt XVI. an die Katholiken in Irland:
Wissenswertes zur entscheidende Rolle von Joseph Kardinal Ratzinger bei der Revision der kirchlichen Strafrechtsordnung bietet ein Beitrag von Juan Ignacio Arrieta, der 2010 im L'Osservatore Romano veröffentlich wurde.
Den Artikel finden Sie hier: